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Da es erneut Unstimmigkeiten bezüglich der Hausaufgabenbetreuungszeit am Nachmittag gab möchten wir Ihnen auch in diesem Schuljahr die Regelungen hierzu nennen. Der täglich einstündige Zeitraum (14.00 und 15.00 Uhr), der im Rahmen der Schulkindbetreuung zur Erledigung von Hausaufgaben sowie zum Lernen und Üben gewährleistet wird, kann von den Kindern hierzu genutzt werden, ist jedoch nicht verpflichtend.

Die begleitenden Betreuungskräfte versuchen auf eventuelle Verständnisfragen der Kinder einzugehen und soweit es ihnen möglich ist, Hilfestellung zu leisten. Jedoch besteht keinerlei Pflicht, die Korrektheit und Vollständigkeit der Hausaufgaben zu kontrollieren.

um in der Schulkindbetreuung ruhigere Abläufe und qualitativ bessere Phasen des Essens, Spielens und Lernens zu ermöglichen haben wir seit dem Kalenderjahr 2026 strukturelle Änderungen vorgenommen:

Sowohl Abholzeiten als auch selbstständige Heimgehzeiten werden auf volle Stunden reduziert. Das heißt, dass die Betreuenden die Kinder zwischen 13.00 - 16.00 Uhr nur noch stündlich abmelden. Dies dient einerseits dazu dem Betreuungsteam den Überblick über die zu betreuenden Kinder zu erleichtern und andererseits auch den Kindern vor Ort die Möglichkeit zu geben ungestörter zu spielen oder Hausaufgaben bearbeiten zu können.

Zwischen 16.00 -17.00 Uhr bleibt die Regelung wie gehabt flexibel, da nur wenige Kinder die Randzeiten der Betreuung nutzen.

Sollte ein Notfall sein können die Kinder selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiten geholt oder nach Hause geschickt werden, jedoch möchten wir Ausnahmen im besten Fall auf ein Minimum beschränken.

Generell bitten wir Sie darauf zu achten die Kinder nicht in der Zeit zwischen 14.00 und 15.00 Uhr abzuholen, da wir eine ungestörte Hausaufgabenbetreuungszeit garantieren möchten!

In seiner Sitzung am 19.05.2026 hat der Ortschaftsrat von Lehr folgendes entschieden:

Es obliegt den Betreuungskräften die nicht angemeldeten Kinder darauf hinzuweisen, dass
hier keine Dienste wie Toilettengang oder Getränke angeboten werden.

Die im Jahr 2008 getroffene mündliche Vereinbarung mit der Ortsverwaltung ist hinfällig, da
sich die Parameter verändert haben.

Die Ortsverwaltung hat nach wie vor das Hausrecht für den Hartplatz.

Der Platz kann für die alleinige Nutzung der Kernzeitbetreuung bis 14:30 Uhr zur Verfügung
gestellt werden. Evtl. kann eine Verschiebung der Hausaufgabenbetreuung von 14:00-15:00 Uhr
auf 14:30-15:30 Uhr angedacht werden.

Die angemeldeten Kinder der Kernzeitbetreuung sollen durch Leibchen, Bänder, Sticker etc.
verdeutlicht werden.

Der Platz kann ab 14:30 Uhr halbiert werden, wenn die Zahl der angemeldeten Kinder dies
rechtfertigt. Die eine Hälfte ist ab 14:30 Uhr reserviert für die angemeldeten Kinder der
Betreuung die andere Hälfte für die restlichen Nutzer*innen des Platzes. Die Halbierung soll
wenn möglich verdeutlicht werden, durch eine visuelle Markierung.