In seiner Sitzung am 19.05.2026 hat der Ortschaftsrat von Lehr folgendes entschieden:
Es obliegt den Betreuungskräften die nicht angemeldeten Kinder darauf hinzuweisen, dass
hier keine Dienste wie Toilettengang oder Getränke angeboten werden.
Die im Jahr 2008 getroffene mündliche Vereinbarung mit der Ortsverwaltung ist hinfällig, da
sich die Parameter verändert haben.
Die Ortsverwaltung hat nach wie vor das Hausrecht für den Hartplatz.
Der Platz kann für die alleinige Nutzung der Kernzeitbetreuung bis 14:30 Uhr zur Verfügung
gestellt werden. Evtl. kann eine Verschiebung der Hausaufgabenbetreuung von 14:00-15:00 Uhr
auf 14:30-15:30 Uhr angedacht werden.
Die angemeldeten Kinder der Kernzeitbetreuung sollen durch Leibchen, Bänder, Sticker etc.
verdeutlicht werden.
Der Platz kann ab 14:30 Uhr halbiert werden, wenn die Zahl der angemeldeten Kinder dies
rechtfertigt. Die eine Hälfte ist ab 14:30 Uhr reserviert für die angemeldeten Kinder der
Betreuung die andere Hälfte für die restlichen Nutzer*innen des Platzes. Die Halbierung soll
wenn möglich verdeutlicht werden, durch eine visuelle Markierung.