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Hausaufabenbetreuung in der Schulkindbetreuung

Da es erneut Unstimmigkeiten bezüglich der Hausaufgabenbetreuungszeit am Nachmittag gab möchten wir Ihnen auch in diesem Schuljahr die Regelungen hierzu nennen. Der täglich einstündige Zeitraum (14.00 und 15.00 Uhr), der im Rahmen der Schulkindbetreuung zur Erledigung von Hausaufgaben sowie zum Lernen und Üben gewährleistet wird, kann von den Kindern hierzu genutzt werden, ist jedoch nicht verpflichtend.

Die begleitenden Betreuungskräfte versuchen auf eventuelle Verständnisfragen der Kinder einzugehen und soweit es ihnen möglich ist, Hilfestellung zu leisten. Jedoch besteht keinerlei Pflicht, die Korrektheit und Vollständigkeit der Hausaufgaben zu kontrollieren.